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Über uns

Zweck der Gesellschaft für Archäologie und Geschichte – Oberes Würmtal e.V. (kurz: GfAG) mit Sitz in Gauting ist es, das Interesse der Bevölkerung an der heimatlichen Archäologie und Geschichte zu wecken und zu fördern, Forschungen anzuregen und durchzuführen und zur Erhaltung historisch bedeutsamer Güter beizutragen.

Alle diesem Zweck dienlichen Maßnahmen werden von der Gesellschaft durchgeführt, bzw. angeregt und gefördert. Dazu gehören öffentliche Veranstaltungen und Einrichtungen, Bestandsaufnahmen, Forschungsvorhaben, Veröffentlichungen, sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Zum Bay. Denkmalschutzgesetz siehe unter www.blfd.bayern.de 

Die GfAG pflegt die Zusammenarbeit mit ihr benachbarten Institutionen, die ähnliche Interessen verfolgen.

Die Gesellschaft wurde 1998 gegründet. Anlass war die Tatsache, daß in den Neunzigerjahren des letzten Jahrhunderts immer mehr Zeugnisse des römischen Vorgängerortes BRATANANIUM ans Tageslicht kamen.

Geschäftsstelle: Bahnhofstr. 30
82131 Gauting

Tel.: 089 / 850 42 64

eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  
Internet: www.gfag-gauting.de

Bankverbindung: Kreissparkasse München-Starnberg- Ebersberg BIC: BYLADEM1KMS
IBAN: DE79 7025 0150 0005 1114 97

Registergericht Starnberg: eingetragen unter der Nr. 1189
am 8.12.1998

Bestätigung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Fürstenfeldbruck am 21.10.1998, Steuernummer 196/54381
Verlängerung: Die Feststellung der Gemeinnützigkeit wurde vom Finanzamt Fürstenfeldbruck (Steuer-Nr. jetzt: 117/108/80036) zuletzt am 25.05.2021 für weitere 3 Jahre verlängert.

Vorstand und Beirat: (seit der Wahl am 22.02.2022)

1. Vorsitzender Karl Ludwig Hebler
2. Vorsitzende Roswitha Pletzer 
Schatzmeister Bernhard Fliedner
Schriftführerin Dr. Carola Wenzel

Herr Heinrich Bunte hat vom Vorstand in den Beirat gewechselt; die bisherige Schriftführerin Frau Roswitha Pletzer übernahm sein Amt; als neue Schriftführerin wurde Frau Dr. Carola Wenzel gewählt.

Beiräte in alphabetischer Reihenfolge:

Heinrich Bunte                                                                                                                                                                                                           Prof. Dr. Frank Höpner                                                                                                                                                                                              Ingo Hugger                                                                                                                                                                                                          Annette Kienzle                                                                                                                                                                                                    Gerhard Schober                                                                                                                                                                                                          Dr. Jürgen Schönwälder

Herr Dr. Ekkehard Knobloch und Herr Hubert Schießl verzichteten aus Alters- und Gesundheitsgründen auf eine erneute Bestellung als Beirat.

Wir danken allen ausgeschiedenen Herren für Ihre jahrelange, engagierte Mitarbeit und wünschen den neu in ihr Amt Gewählten erfolgreiche Arbeit!

Nachfolgend Satzung, Mitgliedsantrag und Ehrungen.

Satzung der Gesellschaft für Archäologie und Geschichte – Oberes Würmtal e.V.
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "Gesellschaft für Archäologie und Geschichte - Oberes Würmtal e.V.".
Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen. Sitz des Vereins ist Gauting.
§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist es
- das Interesse der Bevölkerung an der heimatlichen Archäologie und Geschichte zu wecken,
und wachzuhalten,
- Forschungen auf diesem Gebiet anzuregen, zu unterstützen und durchzuführen,
- über die historisch bedeutsamen Güter zu wachen und zu ihrer Erhaltung beizutragen.
Alle diesem Zweck dienlichen Maßnahmen werden vom Verein durchgeführt oder angeregt und
gefördert. Dazu gehören öffentliche Veranstaltungen und Einrichtungen, Bestandsaufnahmen,
Forschungsvorhaben, Veröffentlichungen sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein strebt die Zusammenarbeit mit allen Institutionen an, die ähnliche Interessen verfolgen.
Den Gemeinden des oberen Würmtals bietet der Verein Rat und Hilfe bei der Pflege ihrer
kulturgeschichtlichen Werte an.
Der Verein vertritt die Belange der Öffentlichkeit, besonders der einheimischen Bevölkerung im
Sinn der Gesetzgebung zum Denkmalschutz.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Ziele.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus
Mitteln des Vereins. Auslagenersatz ist erlaubt.
§ 4 Organe
Die Organe des Vereins sind:
- der Vorstand
- der Beirat
- die Mitgliederversammlung
§ 5 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus
- dem/der 1. Vorsitzenden
- dem/der 2. Vorsitzenden
- dem/der Schriftführer(in)
- dem/der Schatzmeister(in).
Er führt die Geschäfte des Vereins und ist Vorstand im Sinn des § 26 BGB.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
(2) Beschlußfähigkeit des Vorstands ist gegeben, wenn mehr als die Hälfte des Gremiums
anwesend ist. Beschlossen wird mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die
Stimme des 1. Vorsitzenden.
(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für jeweils 3 Jahre gewählt. Die Mitglieder
des Vorstandes sind Mitglieder der GfAG und arbeiten ehrenamtlich.
(4) Die Festlegung und Verteilung der Aufgaben innerhalb des Vereins, Entscheidungen wie
Schwerpunktsetzungen und Auswahl von Projekten sowie Erfolgskontrolle und Berichterstattung
erfolgen durch den Vorstand.
(5) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes innerhalb der Amtsdauer aus, so muss der Vorstand ein
Ersatzmitglied ernennen. Ersatzmitglieder sind bis zur nächsten turnusmäßigen Wahl ernannt.
§ 6 Beirat
(1) Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand vornehmlich bei Entscheidungen großer Tragweite zu
beraten, wie der Auswahl von Forschungsprojekten oder Schwerpunktsetzungen. Er kann mit der
Mehrheit seiner Mitglieder eine Sitzung mit dem Vorstand beantragen. Die Mitglieder des Beirats
werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre bestellt. Die
Beiräte arbeiten ehrenamtlich.
(2) Scheidet ein Mitglied des Beirates innerhalb der Amtsdauer aus, so kann der Vorstand ein
Ersatzmitglied bis zur nächsten turnusmäßigen Mitgliederversammlung ernennen.
§ 7 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist oberstes Beschlußgremium.
Die Mitgliederversammlung ist einmal im Jahr zu Beginn des Geschäftsjahres vom Vorstand
schriftlich unter Beifügung einer Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen
einzuberufen.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift vorzunehmen, die von
Versammlungsleiter(in) und Protokollführer(in) zu unterzeichnen ist.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies dem Vorstand aufgrund
besonderer Sachlage erforderlich erscheint, oder wenn dies ein Viertel der Mitglieder
unter Angabe der Gründe verlangt.
§ 8 Mitgliedschaft
Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied oder Förderer des Vereins werden. Über die
Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod.
Sie endet bei Austritt in der Regel zum Ende des laufenden Vereinsjahres. Der Vorstand kann in
Sonderfällen davon abweichen.
§ 9 Mitgliedsbeiträge
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge bestimmt die Mitgliederversammlung. Sie kann den Beitrag für
Schüler, Studenten und Erwerbslose sowie bei Doppelmitgliedschaften ermäßigen. Der
Jahresbeitrag ist im Regelfall bis zum 30. Juni zu entrichten. Mitglieder, die nach diesem Termin
dem Verein beitreten, werden gebeten, den Jahresbeitrag innerhalb angemessener Zeit zu
bezahlen. Der Vorstand kann in Sonderfällen das Mitglied von der Beitragszahlung befreien.
§ 10 Datenschutz
(gem. EU-Datenschutzgrundverordnung/EU-DSGVO vom 24.05.2018)
(1) Zur Erfüllung der Zwecke des Vereins werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen
Vorgaben der DSGVO personenbezogene Daten der Mitglieder im Verein gespeichert, verarbeitet
und übermittelt.
(2) Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten,
Berichtigung der zu seiner Person gespeicherten Daten, sofern sie falsch sind,
Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn deren Richtigkeit strittig ist,
Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig ist.
(3) Dem Vorstand des Vereins oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt,
personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung
gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu
nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch über das Ausscheiden der genannten Personen aus
dem Verein hinaus.
§ 11 Satzungsänderung und Auflösung
Die Satzung kann nur in einer Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden
Mitglieder geändert werden. Gleiches gilt für die Auflösung des Vereins.
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des
Vereins an die Gemeinde Gauting, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige
Zwecke im Sinn des § 2 dieser Satzung zu verwenden hat.
§ 12 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
22. Februar 2019
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Ende der Satzung <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<

Mitgliedsantrag(sabschnitt) zum Kopieren:

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Antrag auf Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Archäologie und Geschichte - Oberes Würmtal e. V.
Zweck der Gesellschaft ist es
- das Interesse der Bevölkerung an der heimatlichen Archäologie und Geschichte zu wecken und wach zu halten,
- Forschungen auf diesem Gebiet anzuregen, zu unterstützen und durchzuführen,
- über die historisch bedeutsamen Güter zu wachen und zu ihrer Erhaltung beizutragen.
Alle diesem Zweck dienlichen Maßnahmen werden von der Gesellschaft durchgeführt oder angeregt und gefördert. Dazu gehören öffentliche Veranstaltungen und Einrichtungen, Bestandsaufnahmen, Forschungsvorhaben, Veröffentlichungen sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Die Gesellschaft strebt die Zusammenarbeit mit allen Institutionen an, die ähnliche Interessen verfolgen.
Sitz der Gesellschaft ist Gauting.
Die Gesellschaft verfolgt gemeinnützige Ziele und ist vom Finanzamt FFB unter der Steuer-Nummer 117/108/80036 von der Körperschaftssteuer befreit.
Mitgliedsbeiträge und Spenden sind von der Steuer absetzbar.
Mitgliedsbeitrag pro Jahr:
Einzelmitgliedschaft: EUR 30,- Auszubildende, Studierende und Rentner EUR 15,-
Paare gemeinsam EUR 40,- Studenten- und Rentnerpaare gemeinsam EUR 20,-
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind beitragsfrei.


Auskünfte über Telefon (089) 850 42 64;  Internet: www.gfag-gauting.de
Postanschrift: Bahnhofstraße 30, 82131 Gauting
Bankverbindung: Kreissparkasse München – Starnberg – Ebersberg
IBAN: DE79 7025 0150 0005 1114 97 BIC: BYLADEM1KMS


Wenn Sie Mitglied oder Förderer werden wollen, dann senden Sie bitte den anhängenden Abschnitt an die genannte Adresse.
Datenschutz: wir speichern und verwenden Ihre Daten nur, um mit Ihnen persönlich in Kontakt zu treten; wir geben sie nicht an Dritte weiter. Sie haben das Recht, Ihre Daten ganz oder teilweise löschen zu lassen.


An die
Gesellschaft für Archäologie und Geschichte - Oberes Würmtal e.V.
Bahnhofstraße 30
82131 Gauting                                                            oder eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


An den Aufgaben der Gesellschaft möchte ich mich beteiligen
                     O  als Mitglied                       oder                       O  als Förderer

Vor- u. Nachname:                                                                              freiwillige Zusatz-Angaben:
                                                                                                               Telefon:
Straße:                                                                                                    eMail:
PLZ / Ort:                                                                                                Beruf:
                                                                                                                Geburtsdatum:
Datum und Unterschrift.                                                                     Besondere Interessen:

 

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Ehrungen:
Kulturpreis 2005
Der Kulturpreis 2005 des Landkreises Starnberg wurde im September 2006 unserer Gesellschaft zugesprochen. Am 24.11.2006 überreichte der damalige Landrat Frey den mit € 2.500 dotierten Preis nebst der zugehörigen Urkunde und einer Silbermedaille.

Günther-Klinge-Preis 2008
Zusammen mit der Autorin Sabine Zaplin hat unsere Gesellschaft den Günther-Klinge-Preis 2008 der Gemeinde Gauting zugesprochen und am 18.7.2008 überreicht bekommen.

Die Gesellschaft betrachtet diese Preise als erfreuliche Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit, aber auch als zeichen dafür, daß die Arbeit auf archäologischem und geschichtlichen Gebiet als wichtig und sinnvoll betrachtet wird. Sie sind Ansporn, die Arbeiten mit Energie und Enthusiasmus fortzuführen.